Die Gewinner*innen 2024 stehen fest
Warum eine "Auszeichnung für behinderte Journalist*innen"?
Mit der Auszeichnung unterstützen und fördern wir Journalistinnen und Journalisten mit Behinderungen, die im Alltag und Berufsleben bei der Ausübung ihres Berufes behindert werden.
Darum verwenden wir die Begriffe "Journalist*innen mit Behinderung" und "behinderte Journalist*innen".
Barrieren rücken wir in den Mittelpunkt und den Fokus legen wir auf die soziale und nicht auf die medizinische Dimension.
Vielfalt fördern
Medienschaffende mit Behinderung sind eine Bereicherung für Redaktionen, da sie wertvolle Sichtweisen und Perspektiven in die Arbeit mit einbringen. Sie sind in Redaktionen aber immer noch stark unterrepräsentiert.
Wir möchten diese Diversität als einen wichtigen Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft fördern.
Deshalb richtet sich unsere Auszeichnung an Journalist*innen mit Behinderung, die sich in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert sehen.
Es soll dabei der konstruktive und lösungsorientierte Journalismus gefördert werden.
Journalist*innen erhalten mit einem Stipendium die Möglichkeit, ein Thema mit gesellschaftlicher Relevanz zu beleuchten und erfolgsversprechende Lösungsansätze zu recherchieren.
Mit dem Preis zeichnen wir bereits veröffentlichte Beiträge von behinderten Journalistinnen und Journalisten aus.
Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung
Der Bewerbungszeitraum 2024 der "Auszeichnung für behinderte Journalist*innen" beginnt am Freitag, 1. März 2024, und endet am Dienstag, 30. April 2024.
Die Entscheidungen der Jury über Stipendien und Preisträger*innen werden voraussichtlich im Juni getroffen.
Bewerben können sich Journalist*innen mit Behinderung bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Lerneinschränkungen
Bewerbungen von Personen, die neu im Journalismus-Beruf sind, sind sehr willkommen.
Eine Berufsausbildung bzw. ein Berufsabschluss sind keine Voraussetzungen für eine Bewerbung. Gerne kann man sich auch als Quereinsteiger auf ein Stipendium oder einen Preis bewerben.
Die Themenbereiche, sowohl für den Antrag auf ein Stipendium als auch bei den Einreichungen für den Preis, werden bewusst nicht eingeengt.
Anträge für ein Recherche-Stipendium
Teilnahmebedingungen
- Bewerber*innen sollten bereits Beiträge in Medien (Print, Fernsehen, Hörfunk, Online) in deutscher Sprache publiziert haben.
- Pro Antragsteller*in ist nur 1 Einreichung erlaubt.
- Dem Antrag muss mindestens 1 aussagekräftige Arbeitsprobe beigelegt werden.
- Für die Bewerbung ist ein Motivationsschreiben erforderlich. Hier müssen auf maximal 1 DIN-A4 Seite die Beweggründe für die Bewerbung dargestellt werden.
- In einem kurzen Lebenslauf (max. 1 DINA4-Seite) sollen die Eckpunkte des Werdegangs und die berufliche Situation dargestellt werden.
- Das Ergebnis der Recherche muss veröffentlicht werden.
- Die Recherchen sollten ab Juli 2024 durchgeführt und bis März 2025in einem Medium veröffentlicht werden.
- Über das Recherche-Stipendium wird ein Stipendien-Vertrag zwischen der Stipendiatin oder den Stipendiaten und der Otto Brenner Stiftung abgeschlossen.
- Dieser Vertrag regelt Rahmenbedingungen, wie die Laufzeit und die Modalitäten der Auszahlung des Stipendiums.
Wohin mit dem Antrag für ein Recherche-Stipendium?
- Sie können uns Ihren Antrag für ein Recherche-Stipendium ab Freitag, 1. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024 über das untenstehende Antragsformular zukommen lassen.
Ein Antrag muss folgende Dokumente enthalten:
- Lebenslauf (maximal eine Seite)
- Motivationsschreibe und Recherche-Konzept (maximal jeweils 1 Seite)
- 1 Arbeitsprobe
Hinweise für Recherche-Anträge
- Ob Sie sich in einem festen Anstellungsverhältnis befinden oder als freie Journalist*in arbeiten, spielt keine Rolle.
- Bewerbungen von Berufseinsteiger*innen sind sehr willkommen.
- Wir bitten alle Bewerber*innen anzugeben, zu welchen Redaktionen Sie Kontakte haben oder in welchem Medium Sie sich eine Veröffentlichung vorstellen könnten.
- Sollten keine Kontakte vorhanden sein, ist dies für eine Bewerbung kein Hinderungsgrund.
- Rückfragen bitte vor der Bewerbung an die Otto Brenner Stiftung richten. (Telefonisch unter: 069 / 6693 2526 oder unter info@journalismus-preis.org).
Dotierung der Recherche-Stipendien
- Es werden zwei Recherche-Stipendienin Höhe von je 3.000 € vergeben.
- In der Förderung sind alle Kosten für eventuelle Auslagen (Fahrtkosten, Miete für Equipment usw.) enthalten.
- Bewerber*innen mit Assistenzbedarf unterstützen wir beim Beantragen gerne mit einem Empfehlungsschreiben.
Bewerbungen für einen Preis
Teilnahmebedingungen
- Der eingereichte Beitrag (Print, Fernsehen, Hörfunk, Online) muss bereits in deutscher Sprache publiziert worden sein.
- Pro Bewerberin oder Bewerber ist 1 Einreichung erlaubt.
- Die Beitragslänge sollte auf maximal auf 18.000 Zeichen begrenzt sein.
- Bei einer Podcast-Reihe muss 1 Podcast-Teil ausgewählt werden.
- Für die Bewerbung ist ein Motivationsschreiben erforderlich. Hier müssen auf maximal 1 DIN-A4 Seite die Beweggründefür die Bewerbung dargestellt werden.
- In einem kurzen Lebenslauf (max. 1 DINA4-Seite) sollen die Eckpunkte des Werdegangs und die berufliche Situation dargestellt werden.
Erscheinungszeitraum
- Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 erschienen sein.
Wohin mit der Bewerbung für ein Preis?
- Sie können uns Ihren Antrag für einen Preis ab Freitag, 1. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024 über das untenstehende Antragsformular zukommen lassen.
Eine Bewerbung muss folgende Dokumente enthalten:
- Motivationsschreiben (maximal eine Seite)
- Lebenslauf (maximal eine Seite)
- 1 Bewerbungsbeitrag
Hinweise
- Ob Sie sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden oder als freie Journalist*in arbeiten, spielt keine Rolle. Auch Bewerbungen von Berufseinsteiger*innen sind sehr willkommen.
- Rückfragen bitte vor der Bewerbung an die Otto Brenner Stiftung richten. (Telefonisch unter: 069 / 6693 2526 oder unter info@journalismus-preis.org).
Dotierung der Preise
- Die beiden Preise sind jeweils mit 2.000 € Preisgeld dotiert.
- Das Preisgeld wird zeitnah nach der Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger ausgezahlt.
Kommunikation der Entscheidung
- Die OBS wird die Entscheidung der Jury über unsere Webseite, unsere Social-Media-Kanäle und mit einer Pressemitteilung öffentlich kommunizieren.
Bewerbungsformulare
Der Bewerbungszeitraum der "Ausschreibung für behinderte Journalist*innen" 2024 ist abgelaufen.
Informationen zur Jury
Die Jury der "Auszeichnung für behinderte Journalist*innen" besteht aus Laura Lindemann, Christiane Link und Maja Weber.
Laura Lindemann
Laura Lindemann, geboren 1996 in Düsseldorf, studierte Journalismus und PR in Gelsenkirchen und arbeitete nebenbei bei der Studierendenzeitung (akduell) der Universität Duisburg-Essen. Nach dem Studium volontierte sie bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) der FUNKE Mediengruppe mit Stationen beim Hamburger Abendblatt und dem Büro der Landeskorrespondenten in Düsseldorf.
Seit 2023 arbeitet sie als Redakteurin im Politikressort der WAZ. Sie beschäftigt sich dort vor allem mit Themen rund um Bildung, Familie und soziale Ungleichheit. Ihre Beiträge gestaltet sie möglichst crossmedial, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen.
Laura Lindemann hat 2020 ein „Recherche Stipendium“ im Rahmen der „Auszeichnung für behinderte Journalist*innen“ erhalten. Ihre Geschichte zur mangelnder Barrierefreiheit an Universitäten erschien in der ZEIT Campus.
Christiane Link
Christiane Link ist Unternehmensberaterin aus London. Die gebürtige Mainzerin hat sich im Laufe ihrer journalistischen Karriere – zu deren Stationen dpa und BBC zählen – als eine Stimme von Bedeutung etabliert. 2007 gründete sie in London die damals einzige deutschsprachige Zeitung in Großbritannien und berichtete danach für deutschsprachige Medien, unter anderem für epd und T-Online, über britische Politik und nicht zuletzt den Brexit. Für ZEIT ONLINE schrieb sie ihren Blog "Stufenlos" zu Barrierefreiheit und Inklusion.
Nach Jahren des Wirkens im Journalismus ist Christiane Link heute als Unternehmensberaterin tätig. Sie hat sich auf die Schaffung von Barrierefreiheit in der Luftfahrt- und Verkehrsbranche spezialisiert.
Als aktives Mitglied der Behindertenbewegung setzt sie sich weiterhin für die Rechte und die Verbesserung der Lebensumstände von behinderten Menschen ein.
Die Deutsche Welle zeichnete sie für ihren Blog “Behindertenparkplatz" aus. In London verlieh man ihr einen Preis als Unternehmerin des Jahres.
Maja Weber
Maja Weber, geboren 1976 in Laupheim (Baden-Württemberg), studierte Romanistik und Komparatistik in Mainz und Bologna und Europäische Studien an der Universität Osnabrück.
Ihren journalistischen Werdegang begann sie als freie Reporterin im NDR-Nachrichtenstudio und bei der Neuen Osnabrücker Zeitung, bei denen sie auch Volontariate absolvierte.
Sie arbeitete als Autorin, Journalistin und Moderatorin u.a. für „NDR aktuell“, „DAS!“, „ZAPP“, „terra Xpress“, "arte Journal", "NDR Kultur" und "heute".
Seit 2019 engagiert sie sich bei Correctiv.org mit Workshops an Schulen zum Thema Medienkompetenz und hat von 2022-2023 die Sendung „phoenix der tag“ moderiert.
Maja Weber lebt mit ihrer Familie in Hamburg.
Stimmen zur "Auszeichnung für behinderte Journalist*innen"
Transparenzhinweis zum Projekt
Initiator und Sponsor ist Thomas Wüst aus Lorch, der das Projekt gemeinsam mit Maja Weber 2019 ins Leben gerufen und die erste Ausschreibung mit zwei "Stipendien für Journalistinnen und Journalisten mit Behinderung" initiiert hat. Von 2019 bis 2021 war das Projekt bei der Noah Foundation und den Leidmedien angesiedelt. 2022 wurden die Recherche-Stipendien nicht ausgeschrieben und neu organisiert. Mit der Ausschreibung 2023 wurde die "Auszeichnung für behinderte Journalist*innen" bei der Otto Brenner Stiftung angesiedelt. Es werden zwei Recherche-Stipendien und zwei Preise vergeben.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Unklarheiten
Sie können uns per Mail an info@journalismus-preis.org oder über das unten stehende Formular kontaktieren.
Wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen.